Öffentliche Konsultation zu EU-Wettbewerbsregeln für Technologietransfer-Vereinbarungen
Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation veröffentlicht und alle Interessenträger aufgefordert, Stellungnahmen zu den Entwürfen der überarbeiteten Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen (TT-GVO) und der überarbeiteten Leitlinien zur Anwendung von Artikel 101 AEUV auf Technologietransfer-Vereinbarungen (TT-Leitlinien) abzugeben. Ziel ist es, die Regelwerke an aktuelle Marktentwicklungen und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs anzupassen sowie Unternehmen mehr Rechtssicherheit zu bieten.
1. Zielsetzung der TT-GVO und TT-Leitlinien:
Technologietransfer-Vereinbarungen sind Vereinbarungen, mit denen ein Unternehmen einem anderen gestattet, bestimmte Technologierechte (z. B. Patente, Geschmacksmuster oder Software‑Urheberrechte) für die Produktion von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu nutzen. Weil solche Vereinbarungen die Verbreitung von Technologie erleichtern und Anreize für Forschung und Entwicklung bieten, sind sie häufig wettbewerbsfördernd, allerdings können einige (Beschränkungen in diesen) Vereinbarungen auch negative Auswirkungen auf den Wettbewerb haben. Die TT-GVO stellt daher bestimmte Vereinbarungen vom Verbot wettbewerbswidriger Absprachen nach Artikel 101 Absatz 1 AEUV frei, wenn sie festgelegte Voraussetzungen erfüllen. Die TT-Leitlinien dienen als Auslegungshilfe, auch für Fälle außerhalb des TT-GVO-Anwendungsbereichs.
2. Wichtigste Änderungsvorschläge:
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Marktanteilsschwellen: Präzisierungen zur Anwendung auf Technologiemärkte sowie Verlängerung des Übergangszeitraums auf drei Jahre bei Überschreiten der Schwellen während der Vertragslaufzeit.
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Technologiepools: Klarere Regeln für Soft-Safe-Harbour-Voraussetzungen zur Lizenzierung standardessenzieller Patente; mehr Transparenz und rechtliche Sicherheit.
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Lizenzverhandlungsgruppen: Neue Hinweise zur Unterscheidung von legitimen Gruppenverhandlungen und wettbewerbswidrigen Einkaufskartellen; Einführung eines Soft-Safe-Harbours.
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Datenlizenzierung: Aufnahme neuer Grundsätze zur Lizenzierung urheberrechtlich oder sui-generis-geschützter Datenbanken in der digitalen Wirtschaft.
3. Hintergrund der Überarbeitung:
Die Überarbeitung basiert auf einer im November 2024 abgeschlossenen Evaluierung. Diese zeigte, dass die Regelungen weiterhin nützlich sind, jedoch in einigen Punkten an neue Gegebenheiten angepasst werden müssen. Ergänzend erfolgten eine Folgenabschätzung und die Erstellung eines Sachverständigenberichts zur Datenlizenzierung.
4. Weiteres Vorgehen:
Stellungnahmen können bis zum 23. Oktober 2025 eingereicht werden. Die endgültigen Regelungen sollen vor Ablauf der derzeitigen TT-GVO am 30. April 2026 veröffentlicht werden.