Anpassung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

In den Verhandlungen der EU-Institutionen wurde eine politische Einigung zur Überarbeitung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erzielt. 

Unternehmen werden künftig nachhaltigkeitsberichtspflichtig, wenn sie mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz und durchschnittlich mehr als 1.000 Mitarbeitende haben. Diese Schwellenwerte gelten grundsätzlich auch für Mutterunternehmen einer Gruppe. Unternehmen ohne Berichtspflicht sollen das Recht erhalten, Anfragen ihrer Geschäftspartner zum Zwecke der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die über die vom sogenannten Voluntary SME-Standard (VSME) enthaltenen Informationen hinausgehen, abzulehnen. Für welche Geschäftsjahre die neuen Regeln in Deutschland gelten, entscheidet der deutsche Gesetzgeber.

Weitere Informationen zur Einigung (auf Englisch) finden Sie hier