EU-Gutschein für den Schutz von Herkunftsangaben für handwerkliche/industrielle Erzeugnisse

Der KMU-Fonds des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat seine Fördermaßnahmen im Jahr 2026 durch die Einführung eines neuen Gutscheins für handwerkliche und industrielle geografische Erzeugnisse ausgeweitet.

Der Gutschein bietet bis zu 2.000 € pro Begünstigtem zur Deckung der Kosten im Zusammenhang mit der Eintragung von geografischen Angaben für Handwerks- und Industrieerzeugnisse (beispielsweise Natursteine, Holzwaren, Schmuck, Textilien, Spitze, Schneidwaren, Glas, Porzellan, Häute und Felle). 

Zu den förderfähigen Ausgaben zählen nationale und EU-Anmeldegebühren sowie die Erstellung der für die Eintragung erforderlichen Produktspezifikation.

Der Gutschein steht berechtigten Antragstellern zur Verfügung, die am Schutz handwerklicher und industrieller geografischer Angaben beteiligt sind, darunter Erzeugergemeinschaften mit mindestens einem KMU als Mitglied, einzelne Erzeuger, die als KMU gelten, sowie gegebenenfalls lokale oder regionale Behörden oder von den Mitgliedstaaten benannte private Einrichtungen. 

Die Mittel werden nach dem Prinzip "first come, first served" vergeben.

Weitere Informationen finden Sie auf der EUIPO-Webseite. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Enterprise Europe Network.