EU-Kommission stärkt Potenzial der Sozialwirtschaft für Arbeitsplätze und Innovation

Die Kommission will das Wachstum von Unternehmen der Sozialwirtschaft ankurbeln und hat dazu konkrete Maßnahmen vorgestellt. Dazu gehört ein besserer Zugang zu öffentlichen und privaten Finanzmitteln, auch zu EU-Mitteln. In Europa schaffen 2,8 Millionen sozialwirtschaftliche Unternehmen mit 13,6 Millionen Beschäftigten hochwertige Arbeitsplätze und fördern Innovation und soziale Integration.

Der Vorschlag der Kommission zielt darauf ab, sozialwirtschaftlichen Unternehmen Neugründungen und Vergrößerungen zu erleichtern, um noch mehr Wirkung in der Gesellschaft zu erzielen. Valdis Dombrovskis, Exekutivvizepräsident für eine Wirtschaft, die den Menschen nützt, wies darauf hin, dass die europäische Sozialwirtschaft ein Katalysator für einen positiven und inklusiven Wandel in unseren Gesellschaften ist und über ein erhebliches ungenutztes wirtschaftliches Potenzial verfügt. 

Sozialwirtschaftliche Unternehmen decken viele Bereiche ab: von Sozial- und Pflegediensten bis hin zu Wohnungsbau, Freizeitgestaltung und erschwinglicher Energie. Sie umfassen Genossenschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften, gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Sozialunternehmen. Damit sie eine noch größere Wirkung erzielen, benötigen sie mehr und bessere Unterstützung.

In Anknüpfung an den Aktionsplan für die Sozialwirtschaft 2021 stellt die Kommission heute Folgendes vor:

  • einen Vorschlag für eine Ratsempfehlung, die den Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung und Umsetzung sozialwirtschaftlicher Strategien helfen soll;
  • das Gateway für die Sozialwirtschaft, eine zentrale Website, auf der sozialwirtschaftliche Organisationen über EU-Finanzierungen, Schulungsmöglichkeiten und weitere einschlägige Themen informiert werden.

 

Obwohl sie einen großen gesellschaftlichen Beitrag leisten, stoßen sozialwirtschaftliche Organisationen häufig auf Hindernisse bei der Entwicklung und Ausweitung ihrer Tätigkeiten, die auf mangelndes Verständnis und mangelnde Anerkennung ihrer Geschäftsmodelle zurückzuführen sind. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, werden die Mitgliedstaaten in der vorgeschlagenen Ratsempfehlung aufgerufen, umfassende Strategien für die Sozialwirtschaft zu entwickeln und im Wege der Anpassung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen ein günstiges Umfeld für die Sozialwirtschaft in allen relevanten Bereichen zu fördern. So sollen die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze gefördert, die lokale Wirtschaft angekurbelt und der soziale und territoriale Zusammenhalt gestärkt werden.

Die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen stellen u. a. auf Folgendes ab:

  • Konzipierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, die Beschäftigte in Sozialunternehmen unterstützen (z. B. durch Schulungen), soziales Unternehmertum fördern sowie faire Arbeitsbedingungen durch sozialen Dialog und Tarifverhandlungen gewährleisten;
  • Anerkennung der Bedeutung der Sozialwirtschaft für die soziale Inklusion, z. B. durch die Bereitstellung zugänglicher und hochwertiger Sozial- und Pflegedienste sowie von Wohnraum, insbesondere für benachteiligte Gruppen;
  • Verbesserung des Zugangs zu öffentlichen und privaten Finanzmitteln, auch zu EU-Mitteln;
  • Ermöglichung des Zugangs zu Marktchancen und zur Vergabe öffentlicher Aufträge;
  • Nutzung der durch die Vorschriften über staatliche Beihilfen gebotenen Möglichkeiten zur Unterstützung der Sozialwirtschaft, einschließlich der Bestimmungen für Startbeihilfen, Wiedereingliederung benachteiligter Arbeitskräfte und Unterstützung lokaler Infrastruktur;
  • Gewährleistung, dass die Steuersysteme die Sozialwirtschaft unterstützen, indem Verwaltungsverfahren vereinfacht und angemessen konzipierte steuerliche Anreize in Betracht gezogen werden; 
  • Sensibilisierung für die Sozialwirtschaft und ihren Beitrag, insbesondere durch Forschung und Bereitstellung von Daten.

Darüber hinaus empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten, die verfügbaren EU-Mittel wie den Europäischen Sozialfonds Plus, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und InvestEU bestmöglich zur Förderung der Sozialwirtschaft zu nutzen. Die Kommission kann zudem weitere Unterstützung leisten, indem sie Daten erhebt und Forschungsarbeiten zur Sozialwirtschaft in der EU durchführt.

Zentrale Anlaufstelle zur Unterstützung der Akteurinnen und Akteure der Sozialwirtschaft

Als Teil der heutigen Vorschläge lanciert die Kommission auch das Gateway für die Sozialwirtschaft. Diese zentrale Website dient als Instrument für den Kapazitätsaufbau und bietet sozialwirtschaftlichen Einrichtungen vielfältige Informationen: über EU-Finanzierungen, Schulungsmöglichkeiten und Veranstaltungen, länderspezifische Informationen und Hinweise zu zusätzlichen Ressourcen.  

Sie haben weitere Fragen zu den Untersützungsmöglichkeiten der EU? Wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Enterprise Europe Network.

 

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland